AGB
Präambel
Die hk mineral GmbH, Daimlerstraße 5, 48231 Warendorf - nachstehend hk mineral genannt - bietet Ver-, Entsorgungsleistungen sowie die Logistik von Mineralik für gewerbliche Kunden an.
Für eine Zusammenarbeit der Parteien sind die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gültig.
Definitionen und Erläuterungen
Kunde: Als Kunde wird das Unternehmen bezeichnet, das mit hk mineral einen von diesen AGB erfasstes Rechtsgeschäft schließt.
Abfallentsorgungsanlage: Der Begriff der Abfallentsorgungsanlagen umfasst insbesondere Entsorgungsanlagen, Deponien und Kippstellen.
Spedition: Ein Transporteur, der Material zu einer Baustelle befördert oder diese abholt.
I. Geltung
Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden von hk mineral nicht anerkannt. Ausnahme ist eine explizite Zustimmung.
II. Vertragsgegenstand
II.1. Hk mineral vertreibt Produkte, Entsorgungs- sowie Logistikdienstleistungen. Die Entsorgungsleistung erbringt hk mineral im eigenen Namen, jedoch über Dritte. Die Transportleistungen werden durch Dritte durchgeführt.
II.2. Bei den Entsorgungsleistungen sind all diejenigen gemeint, die gem. des Kreislaufwirtschaftgesetzes (KrWG) eine ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung von Abfällen vorsieht.
II.3. Bei den Speditionsdienstleistungen werden Speditionen eingesetzt, die eine Ver- oder Entsorgung des jeweiligen Bauvorhabens vornehmen.
III. Vertragsprozess
III.1. Da es sich bei Schüttgütern um kein industriell gefertigtes Einheitsprodukt handelt, können die Materialien qualitativen oder aber auch quantitativen Schwankungen unterliegen. Abweichungen in der Auslieferung von bis zu 15% bei der Auslieferungen sind somit im Toleranzbereich.
III.2. Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der angegebenen Angebotsfrist schriftlich annimmt. Sollte eine Angebotsfrist nicht angegeben sein, beträgt diese 3 Werktage.
Sollte die Preisbindung in dem Angebot nicht explizit aufgeführt sein, gelten diese bis zum Ende des jeweils laufenden Quartals.
III.3. Pflichten des Kundens
Der Kunde ist verpflichtet, alle relevanten Informationen wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen vor allem die Angaben zum Abfallschlüssel, der Herkunft des Abfalls sowie Deklationsanalysen (nicht älter als 6 Monate) inkl. dem Probenahmeprotokoll sowie einem Foto in Anlehnung an PN98. Hk mineral ist zur Prüfung der zu entsorgenden Abfällen und der vom Kunden dazu zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht verpflichtet. Die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit liegt bei dem Kunden. Zudem ist der Kunde für etwaige Überlassungs- oder Andienungspflichten auf der Grundlage von § 17 KrWG und/oder landes- oder kommunalem Satzungsrecht verpflichtet. Sollte ein solcher Fall vorliegen, sind diese Abfälle erst gar nicht an hk mineral zu übermitteln.
Bei Entsorgungspositionen gilt grundsätzlich, dass nicht der vertraglich vereinbarte Abfall als Basis zur Abrechnung herangzogen wird, sondern der tatsächlich angelieferte Abfall. Konkret bedeutet dies, dass eine annehmende Stelle oftmals dazu verpflichtet ist, Kontrollanalysen des angelieferten Abfalls zu ziehen, welche dann für die Abrechung herangezogen werden. Sollte die Anlage einer dieser höheren Belastungsklassen nicht annehmen, muss das Material an eine andere Entsorgungsstelle verbracht werden. Die Kosten hierfür trägt, in den beschriebenen Fällen, der Kunde. Hk mineral ist bemüht eine Lösung zu finden und den finanziellen Schaden minimal zu halten.
Bei gefährlichen Abfällen im Sinne der Abfallverzeichnis-Verordnung ist grundsätzlich der Kunde als oder wie ein Abfallerzeuger zur Nachweisführung nach den Vorgaben der §§ 50 ff. KrWG sowie der Nachweisverordnung (NachWV) verpflichtet.
IV. Auslieferung und Abholung von Produkten sowie Abfällen
IV.1. Der Standort des Bauvorhaben muss durch den Kunden präzise definiert sein. Es muss gewährleistet werden, dass die Baustelle mit einem LKW mit bis zu 40t befahren werden kann. Der Kunden muss bei etwaigen Problemen unverzüglich erreichbar sein. Die Zuwegung zur und auf der Baustelle hinsichtlich Abmessung und Beständigkeit der Belastung des bestellten Fahrzeugs standhalten. Die Steigung darf maximal 8% betragen. Eine Abladung bzw. Beladung muss lückenlos stattfinden können. Sollten diese Kriterien nicht voll erfüllt sein, kann der Spediteur die Anlieferung/Beladung verweigern und der Kunde muss für die Anfahrt anfallende Kosten tragen. Bei Entladung und Abholung ist eine maximale Abwicklungszeit von 15 Minuten im vereinbarten Preis inbegriffen. Weitere Verzögerungen werden mit 80 €/Stunde netto dem Kunden in Rechnung gestellt.
IV.2. Dokumente (insbesondere Wiegenoten) sind in Papierform zu übergeben. Hierfür ist der Kunde bei dem jeweiligen Bauvorhaben verantwortlich. In der Regel werden nur Kopien der Leistungsnachweise von hk mineral erbracht. Ist ein Original zwingend notwendig, muss dies von dem Kunden schriftlich bei Auftragserteilung festgehalten werden. Er bestätigt die Erfüllung seiner Verpflichtung durch Unterschrift auf dem Dokument. Sofern dem Kunden die Dokumente nicht übergeben wurden, ist er verpflichtet, dies gemäß § 377 HGB innerhalb von 4 Werktagen zu rügen. Erfolgt keine Rüge, erlischt der Anspruch auf Bereitstellung der Dokumente.
IV.3. Eine Haftung von Unmöglichkeit der Auslieferung bzw. Abholung sowie unvorhersehbarer Ereignisse werden ausgeschlossen, wie z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Spediteure. Wird die Vertragserfüllung von hk mineral erheblich gestört, kann von dem Vertrag zurückgetreten werden.
IV.4. Sollten die Lieferverzögerung durch hk mineral ausgelöst worden sein, reduzieren sich die vertraglich vereinbarten Transportkosten für die betroffenen Charge im positiven Sinne für den Kunden.
IV.5. Das Eigentum an den Abfällen geht erst mit Annahme der Abfälle an der für die Entsorgungsleistung von hk mineral beauftragten Abfallentsorgungsanlage über.
IV.6. Bei Wiegenoten wird grundsätzlich mit gespeicherten Taragewichten gearbeitet. Bedeutet, dass nicht bei jeder Anlieferung eine Leer- und Vollwiegung vorgenommen wird, sondern lediglich eine Vollwiegung. Nach schriftlicher Absprache kann von dieser Praxis abgewichen werden.
V. Haftung
V.1. Hk mineral haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben sowie Körper oder Gesundheit.
V.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von hk mineral auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung hk minerals ausgeschlossen.
Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Bauverzögerungen, Produktionsausfall, Nutzungsausfall oder Mehrkosten infolge Stillstands, ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
V.3. Hk mineral haftet nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Verarbeitung, Nichtbeachtung von Verarbeitungs- oder Lagerungsprinzipien sowie ungeeignete oder von hk mineral nicht empfohlene Einsatzbedingungen zurückzuführen sind.
Handelsübliche Abweichungen in Farbe, Maß, Gewicht, Struktur oder Oberfläche der gelieferten Baustoffe stellen keinen Mangel dar, sofern sie die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.
V.4. Soweit die Haftung von hk mineral ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
VI. Gewährleistung
VI.1. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Anlieferung sowie Abholung der Materialien, soweit gesetzlich zulässig.
Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
VI.2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen, schriftlich anzuzeigen.
Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Unterbleibt die rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB). hk mineral hat ein Recht auf Nachbesserung mit einer angemessenen Frist. Erst, wenn diese nicht erfolgreich ist, kann von dem Vertrag zurückgetreten werden oder eine Kaufpreisminderung vereinbart werden.
VI.3. Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.
Ein Anspruch auf Ersatz von Aus- und Einbaukosten, Baufolgeschäden oder sonstigen mittelbaren Schäden besteht nur, soweit gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
VI.4. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von hk mineral, kann der Kunde unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
VII. Eigentumsvorbehalt
VII.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen hk mineral und Kunden Eigentum von hk mineral (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
VII.2. Hk mineral ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern oder zu verarbeiten. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig.
VII.3. Erfolgt eine Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware, so erfolgt diese stets für hk mineral als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne ihn zu verpflichten.
Wird die Vorbehaltsware mit anderen, hk mineral nicht gehörenden Sachen verarbeitet, vermischt oder verbunden, erwirbt hk mineral Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen verarbeiteten Waren.
VII.4. Die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in voller Höhe an hk mineral ab. Hk mineral nimmt diese Abtretung an. Der Kunde bleibt bis auf Widerruf berechtigt, die Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.
VII.5. Auf Verlangen hk minerals hat der Kunde die Abtretung seinen Abnehmern offenzulegen und kh mineral alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Durchsetzung seiner Rechte zu übergeben.
VII.6. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen die üblichen Risiken, insbesondere Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden, zu versichern. Ansprüche aus Versicherungsleistungen werden hiermit an hk mineral abgetreten.
VII.7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kundens, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist hk mineral berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, hk mineral erklärt dies ausdrücklich.
VII.8. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen des Verkäufers um mehr als 10 %, ist hk mineral auf Verlangen des Kundens verpflichtet, Sicherheiten nach seiner Wahl freizugeben.
VIII. Vergütung / Bezahlung
VIII.1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, ab Lager, ab Werk bzw. frei abgeholt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Kosten für Verpackung, Fracht, Transport, Entladung, Versicherung und sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet.
VIII.2. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei hk mineral.
VIII.3. Bei vereinbarter Zahlung innerhalb einer Skontofrist ist der Skontoabzug nur zulässig, wenn sämtliche fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung vollständig ausgeglichen sind.
VIII.4. Der Käufer gerät spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab Eintritt des Zahlungsverzugs ist hk mineral berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
VIII.5. Wechsel, Schecks oder sonstige unbare Zahlungsinstrumente werden nur erfüllungshalber angenommen. Alle hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
VIII.6. hk mineral ist berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu beeinträchtigen geeignet sind.
VIII.7. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
IX. Datenschutz
IX.1. hk mienral erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
IX.2. Personenbezogene Daten werden nur erhoben und verarbeitet, soweit dies
- zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses,
- zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen,
- oder zur Wahrung berechtigter Interessen des Verkäufers erforderlich ist.
Hierzu zählen insbesondere Daten zur Angebots-, Auftrags-, Liefer-, Rechnungs- und Zahlungsabwicklung.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist (z. B. an Spediteure, Lieferanten, Zahlungsdienstleister, IT-Dienstleister) oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
IX.3. Hk mineral trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten vor Verlust, Manipulation, unberechtigtem Zugriff oder sonstigem Missbrauch zu schützen.
IX.4. Der Kunde hat jederzeit die ihm nach der DSGVO zustehenden Rechte, insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten.
IX.5. Weitere Informationen zur Art, zum Umfang und zum Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten des Käufers sind der Datenschutzerklärung hk minerals zu entnehmen, die in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf der Website abrufbar ist oder auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.
X. Sonstiges
X.1. Werktag im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist immer der Tag, der am jeweils vereinbarten Standort kein Feiertag ist. Sonntage sind keine Werktage.
X.2. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Gerichtsstand am Sitz des Verkäufers maßgeblich.
X.3. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.
XI. Salvatorische Klausel
XI.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
XI.2. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
XI.3. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.